Weiterbildung gemäß BKrFQG
Wer gewerblich Personen oder Güter transportiert und hierfür als Bus- oder LKW-Berufskraftfahrer die Fahrerlaubnisklassen D beziehungsweise C nutzt, muss sich gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG regelmäßig weiterbilden. Vorgeschrieben ist eine Weiterbildung alle fünf Jahre im Umfang von 35 Stunden.
Die Module gemäß BKrFQG sind:
- Ladungssicherung
- Eco-Training
- Sozialvorschiften (Lenk- und Ruhezeiten) und Kontrollgeräte
- Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
- Image und Marktordung