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Graf_Herzog_Kraftfahrausbildungszentrum__035

Weiterbildung gemäß BKrFQG

Wer gewerblich Personen oder Güter transportiert und hierfür als Bus- oder LKW-Berufskraftfahrer die Fahrerlaubnisklassen D beziehungsweise C nutzt, muss sich gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG regelmäßig weiterbilden. Vorgeschrieben ist eine Weiterbildung alle fünf Jahre im Umfang von 35 Stunden.

Die Module gemäß BKrFQG sind:

  • Ladungssicherung
  • Eco-Training
  • Sozialvorschiften (Lenk- und Ruhezeiten) und Kontrollgeräte
  • Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  • Image und Marktordung
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